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Ernährungsberatung

Wir bieten für Sie Ernährungskurse nach § 20 SGB V an, die Kosten werden bis zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen. Diese Maßnahme hat keinen Zusammenhang mit Ihrer Rehasportverordnung. 

 

Des Weiteren bieten wir individuelle Ernährungsberatung nach § 43 SGB V an. Auch hier können Sie auf Ihre Krankenkasse zählen, ca. 70-85 % der anfallenden Kosten können übernommen werden.

 

Erfahren Sie mehr und rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Email, an:

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Sie können auch eine individuelle Einzelberatung unabhängig von Ihrer Krankenkasse buchen.

 

Kinder 

THERAPEUTISCHE ERNÄHRUNGSBERATUNG NACH § 43 SGB V

Das Erstgespräch zur Klärung Ihrer Wünsche und Ziele erfolgt telefonisch oder per Email. Es ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Indikationsbereiche:

  • Adipositas BMI > 30 ( Kinder/ Erwachsene)
  • Untergewicht
  • Bluthochdruck
  • Diabetes Typ II
  • Gicht
  • Essstörungen
  • Stoffwechselerkrankung
  • Erkrankungen des Verdauungstraktes

Ihr Anliegen bzw. Ihre Diagnose ist nicht dabei?

Bitte fragen Sie nach und lassen Sie uns darüber reden. Ich freue mich über neue Aufgabenfelder.

 

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FORMULARE

Für die Behandlung stellt Ihr Arzt Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur diättherapeutischen Beratung oder präventiven Ernährungsberatung aus. Als Dokument dient ein Rezeptformular, ein Attest oder bevorzugt das beigefügte Formular.

ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Damit ich mit Ihrem behandelnden Arzt in direkten Kontakt treten darf, füllen Sie bitte das Formular zur Einverständniserklärung

Einverständniserklärung

Danke!